Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Aktiv Events Sabine Bredthauer

 

1. Vertragsabschluss.

1.1. Mit der Buchung oder Anmeldung zu einer Veranstaltung, welche schriftlich, mündlich, per Telefax, via Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde Aktiv Events Sabine Bredthauer den Abschluss einer Veranstaltung verbindlich an. Grundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hinweise und Anlagen der Buchungsbestätigung.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Aktiv Events Sabine Bredthauer an den Auftraggeber (Kunde) zustande. Bei Gruppenbuchungen ist der Gruppenbeauftragte (Unterzeichner) der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Gruppenteilnehmern aus dem Vertrag, insbesondere für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung und etwaiger Stornokosten.

 

2. Veranstaltungspreis.

Der Veranstaltungspreis richtet sich nach der Vereinbarung in der Buchungsbestägung von Aktiv Events Sabine Bredthauer. Die Angabe der Personenzahl dient als Grundlage für unsere Planung. Nachträgliche Änderungen sind frühzeitig bekannt zu geben, werden jedoch anteilig bis vollständig in Rechnung gestellt.

 

3. Zahlungspflicht.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung und ist spätestens nach 30 Tage ohne Abzug fällig. Bei Privatpersonen ist die Rechnung sofort ohne Abzug fällig.

 

4. Rücktritt durch den Kunden.

Der Kunde kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Aktiv Events Sabine Bredthauer. Schriftliche Kündigung wird empfohlen. Tritt der Kunde ganz oder teilweise von der Veranstaltung zurück oder erscheint er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder Ort, kann Aktiv Events Sabine Bredthauer vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich möglichen anderweitigen Vermietung der Boote bzw. Durchführung einer Veranstaltung verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze, der in der Bestätigung angegebenen Kosten, maßgeblich:

– bis 31 Tage vor Veranstaltung 20%

– vom 30. bis 15. Tag vor Veranstaltung, 30%

– vom 14. bis 6. Tag vor Veranstaltung, 50%

– vom 5. bis 1. Tag vor Veranstaltung, 80%

– bei Rücktritt am Tag der Veranstaltung oder Nichtantritt der Veranstaltung, 100%

Hinweis: Krankheit des Teilnehmers oder Schlechtwetterprognosen rechtfertigen in keiner Weise einen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung.

 

5. Höhere Gewalt.

Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. Unbefahrbarkeit des Flusses wegen Hochwasser) erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder behördlich untersagt, so kann sowohl Aktiv Events Sabine Bredthauer als auch der Kunde kurzfristig zurücktreten. Schlechte Witterungsverhältnisse, defekte Schleusen oder vorübergehende Fluss-Sperrungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadenersatz.

Hinweis:

Im Einvernehmen mit Aktiv Events Sabine Bredthauer kann ausnahmsweise bei anhaltendem Dauerregen oder Außentemperaturen unter + 5 Grad Celsus kurzfristig ein Ersatztermin vereinbart werden. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Der Veranstaltungspreis ist jedenfalls zum ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin fällig.

 

6. Teilnahmevoraussetzung:

Alle teilnehmenden Personen müssen über eine normale körperliche Konstitution und, bei den WAsserveranstaltungen, über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen. Nichtschwimmer können nur nach vorheriger Absprache an den Wasserveranstaltungen teilnehmen. Die Möglichkeit einer Teilnahme bei einer körperlichen Einschränkung muss vorab abgesprochen werden.

 

7. FÜhrungsberechtigte u. allg. Regeln.

Alle Boote von Aktiv Events Bredthauer dürfen nur vom Kunden selbst und den, dem Kunden persönlich bekannten und berechtigten Personen, geführt werden. Diese müssen mind. 18 Jahre alt sein. Die Bundeswasserstraßenverordnung sind zu beachten. Der Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten, Wehre dürfen keinesfalls befahren werden. Dem Sog vor und hinter den Wehren ist unbedingt fernzubleiben. Lebensgefahr! Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei ist Folge zu leisten. Die Betriebsbestimmungen der Schleusen sind zu beachten. Die geltenden Gewässerregeln sind zu beachten. Sie regelt unter anderem die Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze etc.. Zelten ist nur auf Campingplätzen erlaubt. Abfälle sind zu sammeln und auf den Rast- oder Campingplätzen in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Es darf keinesfalls Abfall in der Natur liegengelassen oder in die Gewässer geworfen werden. Bei Zuwiderhandlungen ist Aktiv Events Sabine Bredthauer gehalten, dieses Fehlverhalten anzuzeigen. Boote dürfen unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss keinesfalls geführt werden. Während der Touren besteht grundsätzlich Alkoholverbot. Die ausgehändigten Schwimmwesten und Helme sind während der Tour zu tragen.

 

8. Obhutspflicht.

Der Kunde hat das Boot während der Mietzeit zu beaufsichtigen und ggf. gegen Diebstahl zu sichern. Zur Abholung bereit gelegte Boote sind an den vereinbarten Orten kieloben zu lagern. Das ausgeliehene Zubehör darf nicht bei Abwesenheit des Mieters bei den Booten verbleiben.

 

9. Nutzungsbeschränkung.

Der Kunde darf das Boot nicht weiter vermieten.

 

10. Haftung.

1. Aktiv Events Sabine Bredthauer haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

2. Der Kunde haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, bei Verlust, Beschädigung oder wenn er eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das geliehene Boot in demselben Zustand zurück zugeben, wie er es übernommen hat. Wird das Boot oder anderes Material entwendet oder beschädigt, beschrängt sich die Haftung des Kunden auf den Zeitwert.

 

11. Verjährung

Für Ersatzansprüche von Aktiv Events Sabine Bredthauer gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB.

 

12. Datenschutzklausel

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von Aktiv Events Sabine Bredthauer gespeichert und für den zentralen Warnring an Dritte weitergegeben werden, wenn

a) die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind

b) das gemietete Material nicht innerhalb von 24 Stunden der ggf.verlängerten Mietzeit zurück gegeben wird.

c) vom Kunde gegebene Lastschriften oder Schecks nicht eingelöst werden können.

 

13. Kündigung

Aktiv Events Sabine Bredthauer kann den Vertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverläßigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche von Aktiv Events Sabine Bredthauer unberührt.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Aktiv Events Sabine Bredthauer, soweit gesetzlich zulässig

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen